Kaum ein Unternehmen ist heute nicht im Social Media-Bereich unterwegs, wobei viele Fans und Likes von einer gewissen Beliebtheit zeugen. Diese Fans und Likes aber sollten natürlich gewonnen sein – kaufen ist neuerdings nicht mehr clever!
Bisher war es bei manchen Unternehmen und Shops gängige Praxis, Facebook Fans und Likes zu kaufen. Somit erweckte manch ein Wettbewerber den Eindruck, besonders beliebt zu sein, was wieder neue Fans (und Käufer) lockte. Dieser Praxis schiebt das LG Stuttgart nun aber einen Riegel vor, der Kauf von Facebook Likes und Fans ist wettbewerbswidrig.
Facebook Fans & Likes: Kaufen ist nicht mehr
Konkret ging es in Stuttgart um einen Direktvertrieb, welcher über eine Agentur innerhalb weniger Monate mehr als 14.500 Facebook Likes „gewann“. Wenige Cents pro Like suggerierten so immer mehr Fans und eine entsprechende Beliebtheit, was so manchen (zögerlichen) Käufer wohl ebenfalls überzeugen mochte.
Kleines Aber: Die meisten Facebook Likes und Fans stammten aus Ländern in Asien (Indien, Indonesien) oder Südamerika (Brasilien), wo das Unternehmen gar nicht aktiv war. Mit diesen Fans weckte der Direktvertrieb jedoch den Eindruck, selbst im Ausland tätig und entsprechend vernetzt zu sein. Ein Konkurrent witterte daher seine Chance, ging gegen das Unternehmen vor – und bekam vom LG Stuttgart (Az.: 37 O 34/14 vom 06.08.2014) Recht.
Ausländische Facebook Likes sind wettbewerbswidrig
Die Richter halten die gekauften Facebook Fans und Likes für wettbewerbswidrig, vor allem, weil diese eben aus dem Ausland stammen. Dem besagten Unternehmen ist daher schlicht verboten, weiterhin mit gekauften Facebook Likes zu werben und mit diesen den Eindruck einer hohen Beliebtheit zu erzeugen. Vor allem die Likes aus dem Ausland sah das Landgericht Stuttgart als irreführende Werbung ab, zumal die Firma dort wie gesagt nicht aktiv war. Die große Anzahl der Facebook Likes würde Kunden aber trotzdem eine besonders gute Vernetzung und Bekanntheit der Firma vorspielen, was laut § 5 Absatz 1 UWG eben irreführender Werbung entspricht.
Fazit: Der Kauf von Facebook Likes und Fans ist damit zwar (noch) nicht direkt verboten, eine gewisse oder gar besondere Vorsicht sollten Unternehmen aber schon zeigen. Das gilt insbesondere für (viele) Likes aus Ländern, in welchen ein Unternehmen nicht aktiv und somit nicht bekannt ist. Gerade der letzte Punkt kann irreführend sein, da Kunden den falschen Eindruck gewinnen könnten, nach welchem das Unternehmen international agiert. Das letzte Wort ist in dem Fall übrigens noch nicht gesprochen, das verklagte Unternehmen hat Berufung angekündigt. Update folgt.
Quelle: e-recht24.de
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