Wie kennzeichnest du eigentlich Werbeartikel in deinem Blog? Als Anzeige? Werbung? Oder mit einem „Sponsored“? Im letzten Fall nimmst du besser schnell eine Änderung vor, ansonsten könnte dir eine Abmahnung ins Haus flattern.
Es hat mich die Tage (eigentlich schon im Dezember) gewissermaßen kalt erwischt. Ist ein bezahlter (Werbe)Artikel auf einen Blog lediglich mit einem „Sponsored“ statt „Anzeige“ oder „Werbung“ gekennzeichnet, erfüllt das den Tatbestand der Schleichwerbung und kann entsprechend abgemahnt werden. Denn die Kennzeichnung „Sponsored“ reicht für einen bezahlten Artikel NICHT aus, wie ein Artikel der Kanzlei Plutte informiert.
SPONSORED ersetzt nicht ANZEIGE oder WERBUNG
Prompt habe ich meine Seiten durchstöbert und sämtliche „Sponsored“-Artikel auf „ANZEIGE“ geändert. Richtig gelesen, ich habe bisher solche Anzeigen wie viele Blogger falsch ausgezeichnet oder vielmehr gekennzeichnet. Mit einem „Sponsored“ im Titel sowie einem kleinen (fetten) Nachtrag am Ende des Artikels war für mich die Sache bisher erledigt. Der deutsche Gesetzgeber sieht das aber mal wieder ganz anders als meinereiner. Dass ich bisher keine Abmahnung erhalten habe, war wohl reine Glückssache.
Egal, denn an alle Webworker da draußen, die weiterhin auf „Sponsored“ setzen: Ihr seid auf dem Holzweg. Laut einem Urteil des LG München I – ich verweise noch mal auf die Kanzlei Plutte – reicht ein „Sponsored“ für die gesetzlich vorgeschriebene Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten nach § 4 Nr. 3 UWG nicht aus. Da muss „Anzeige“ oder „Werbung“ stehen. Das und nix anderes. Nur dann bist du auf der sicheren Seite. Und selbst wenn das Urteil des LG München I (Az.: 4 HK O 21172/14) vom 31.07.2015 laut Plutte noch nicht rechtskräftig ist, folgen die bayerischen Richter damit einem Urteil des BGH von 2014. „Sponsored“ reicht nicht, basta. Doch warum? Jetzt kommt für mich der eigentliche Hammer.
Begründung: Jugendliche verstehen „Sponsored“ nicht
Denn ausgerechnet die Jugend soll ein „Sponsored“ nicht verstehen. Bitte? Die berühmte Generation Y kapiert ein „Sponsored“ nicht? Jene Generation, die permanent von „Homies“ und „Buddies“ (Kumpels) redet, Mädels fast generell als „Bitches“ (Schlampen) bezeichnet und für ein gutes altes „verdammt noch mal“ lieber „fuck“ sagt? Diese Generation? Laut LG München I geht es tatsächlich um eben diese „Buddy and fucking Bitches“-Generation.
Eine aktuelle Befragung von 1.002 Personen zwischen 14 und 35 Jahren lieferte ein ganz böses Ergebnis. Gerade mal 35 Prozent erkennen laut Statista die Kennzeichnung „Sponsored Post“ als gekaufte (ergo bezahlte) Werbeanzeige. Und der Rest? Schau’ selbst…
Mehr Infografiken finden Sie bei Statista
Leser fordern ANZEIGE als Kennzeichnung für Werbung
Über 51 Prozent fordern übrigens das gute deutsche Wort „ANZEIGE“ für Werbebeiträge, was ja durchaus in Ordnung ist. Das aber gerade diese Gruppe das englische „Sponsored“ nicht verstehen soll? So richtig will mir das nicht in den Kopf. Aber egal, denn wenn der Gesetzgeber beziehungsweise ein Richter sagt, das ein „Sponsored“ nicht ausreicht, brauchen wir gar nicht diskutieren. Einige Anwälte werden sich jedenfalls einmal mehr die Hände reiben.
Zumal den Fehler der falschen Kennzeichnung nicht nur Blogger und kleine Internetunternehmer begehen, sondern auch die großen Global-Player. Facebook, Twitter, Instagram, Amazon; alle umschreiben Werbung mit „Sponsored“ oder dem deutschen „Gesponsert“. Einzig Google macht es richtig und kennzeichnet seine bekannten Adsense-Banner auf die gesetzlich konforme Art mit „Anzeige“. Zumindest in der Hinsicht brauchen wir Webworker keine Angst haben, ist Adsense damit doch quasi ab (Google)Haus legal.
Fazit: Sponsored oder Gesponsert gilt in D nicht
Obwohl das Urteil nun schon gute fünf Monate und auch der Artikel der Kanzlei Putte mittlerweile drei Monate als sind, scheint die Sache selbst bei den Großen noch nicht angekommen. Zumindest auf Amazon habe ich immer noch „gesponserte Produkte“ und „gesponserte Links“ gefunden. Das zu klären oder zu werten ist aber nicht meine Sache.
Fakt ist laut der Kanzlei Plutte, dass typische Kennzeichnungen wie
- Sponsored
- Sponsored by
- Gesponsert
für Werbebeiträge nicht ausreichen. Wenn du eine „Abmahnung wegen wettbewerbswidriger Schleichwerbung“ vermeiden willst, musst du nach deutschen Recht Werbeanzeigen mit „Anzeige“ oder „Werbung“ kennzeichnen. Zwar ist das Urteil wie gesagt noch nicht rechtskräftig – neuere Urteile hab ich keine gefunden -, darauf verlassen würde ich mich aber nicht. Ich habe redaktionelle Werbebeiträge in meinen Blogs jedenfalls sofort geändert. Das gleiche würde ich dir auch empfehlen.
„Das und nix anderes.“ / „basta.“ / „ich verweise noch mal auf die Kanzlei Plutte“ … Ihr seid ja sehr sicher ob der derzeitigen rechtlichen Situation. Ich meine aber, dass solche pauschalen Aussagen nicht getroffen werden können – Weder das Urteil des BGH noch dasjenige des LG München I betreffen Instagram-Accouns und sind deshalb m. E. nicht 1:1 übertragbar. Auch wenn die Kennzeichnungen mit „sponsored“ oder „ad“ ein gewisses Restrisiko enthalten, sind sie — zumindest auf Social Media Plattformen — nicht eindeutig rechtswidrig.
An was ziehst du dich hoch? Am Inhalt? Oder an der Wortwahl? Ist mir jetzt nicht so ganz schlüssig. Macht aber nix. Ich habe in diesem Artikel nur einen anderen wiedergegeben, der als Quelle verlinkt ist. Da ich kein Rechtsanwalt bin – du schon – ist klar, dass da die Meinungen auseinander gehen. Wobei deine Formulierung „m.E.“ wohl auch nicht heißt, dass deine Meinung die richtige ist bzw. sein muss?! Wir wissen alle, wie schwammig die deutsche Gesetzgebung insbesondere in punkto Internet ist. Was das eine Gericht sagt, kippt das andere. Wie gesagt, ich habe hier lediglich eine andere Seite wiedergegeben. Und gut ist. Du kannst ja gern mal einen Gastartikel zum Thema schreiben, ich bin da offen. Den Link lass ich dir natürlich auch so ;-)